Reiseordnung

  1.  Bitte die Fahrscheine bis zum Ende der Reise aufbewahren.

  2.  Ein Fahrschein ist nicht übertragbar. Es ist verboten, jegliche Korrekturen in
       einem Fahrschein vorzunehmen.

  3.  Ein Fahrgast, der einen Fahrschein mit einem festen Rückfahrtdatum
       erworben hat, muß seine Rückreise zu bestätigen.
     - Sollte es nicht der Fall sein, so behält sich das Unternehmen das Recht vor,
       die reservierte Rückfahrt anderweitig und ohne finanziellen Ausgleich zu
       verkaufen.
     - Das Buskennzeichen sowie die Telefonnummer im Bus werden Ihnen
       48 Stunden vor der Fahrt mitgeteilt.

  4.  Die Rückreise bei offenem Rückreisedatum muss innerhalb 6 Monaten nach
       der Abfahrt stattfinden.

  5.  Ein Fahrgast, der einen Fahrschein mit einem offenen Rückfahrtdatum
       erworben hat, muß seine Rückreise zu bestätigen
     - Die Festlegung der Rückfahrt ist von dem verbliebenen Platzangebot
       abhängig.
     - Das Buskennzeichen sowie die Telefonnummer im Bus werden Ihnen
       48 Stunden vor der Fahrt mitgeteilt.

  6.  Bei Stornierung der Reise ist der Fahrgast verpflichtet, pauschal eine
       Entschädigung zu zahlen.

  7.  Bei Rücktritt am Tag der Busreise bzw. Nichterscheinen kann der Reisepreis
       nicht erstattet werden.

  8.  Verlorene Fahrscheine können nicht wiederhergestellt werden, der Preis wird
       nicht erstattet.

  9.  Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für das Handgepäck sowie für den
       Verlust von Geld, Dokumenten, Schmuck sowie anderer Gegenstände, die
       sich nicht in dem Buskofferraum befinden.

10. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung von
       Erwachsenen reisen und bzw. oder ein schriftliches Einverständnis des/der
       Sorgeberechtigten haben.

11. Der Fahrer hat das Recht einem Fahrgast die Beförderung zu verweigern, der
       die Reiseordnung nicht einhält oder seine Dokumente nicht ordnungsgemäß
       vorhanden sind (z.B. kein oder abgelaufenes Visum, kein Geld, kein
       Rückfahrschein).

12. Sollte der Fahrgast die Zoll- bzw. Grenzvorschriften nicht einhalten und wird
       an der Grenze festgehalten, so ist der Busfahrer berechtigt, die Fahrt gemäß
       dem Fahrplan ohne Fahrgast fortzusetzen.

 


Ermäßigungen

1. Kinder bis 12 Jahre - 10%

2. Senioren über 60 Jahre - 10%

 

 

 

Gepäck

1. Erwachsene:
  - 2 Gepäckstücke, 80 x 60 x 40 cm mit einem Gesamtgewicht bis zu 40 kg, inkl. Handgepäck bis 5 kg - kostenfrei

2. Kinder ab 4 bis 12 Jahre:
  - 1 Gepäckstück, 80 x 60 x 40 cm mit einem Gesamtgewicht bis zu 20 kg - kostenfrei

3. Kinder bis 4 Jahre:
  - 1 Gepäckstück, 80 x 60 x 40 cm mit einem Gesamtgewicht bis zu 12 kg - kostenfrei

4. Bei übergewichtigen Gepäckstücken: 1 € / kg und nur nach vorheriger Absprache

5. Alle Gepäckstücke müssen mit den Namen und Vornamen des
    Fahrgastes versehen sein.

 

Folgendes ist für den Transport untersagt:

1. Gegenstände, die wegen der Größe oder Form für den Transport nicht
    geeignet sind

2. Alkoholische Erzeugnisse (mehr als 1 Liter pro Person)

3. Tabak (mehr als 2 Packungen pro Person)

4. Kaviar (mehr als eine Dose pro Person)

5. Gefährliche, brennbare, explosive oder giftige Stoffe, Waffen

6. Fleisch- und Milchprodukte

7. Tiere

8. Pflanzen

 

Wichtige Links

Botschaft der Ukraine in der BRD www.germany.mfa.gov.ua/de
Reisen in einen Nicht-EU-Staat www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/reisen-in-einen-nicht-eu-staat_node.html
Reisen nach Deutschland www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland/reisen-nach-deutschland_node.html
Reisen innerhalb der EU www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/reisen-innerhalb-der-eu_node.html